Gesundheitliche Versorgungsplanung
nach § 132g SGB V
Wir freuen uns darüber, dass wir nun in der Lage sind ein Beratungsangebot nach § 132g SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) unseren Bewohnenden anzubieten.
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat das Recht auf ein kostenfreies Gesprächsangebot zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.
Mit einer Versorgungsplanung bestimmen Sie, was Sie in Ihrer letzten Lebensphase möchten und was nicht. Im Beratungsgespräch können Sie Ihren Behandlungswillen für den Fall künftiger gesundheitlicher Krisen besprechen.
Unsere Beratenden besprechen mit Ihnen verschiedene medizinische Situationen, die für die Planung sinnvoll sind. Auf Wunsch wird auch Ihre jeweilige Hausarztpraxis hinzugezogen.
Im Anschluss werden Ihre Entscheidungen zusammengefasst und dokumentiert. Falls Sie nicht mehr mitbestimmen können, bitten Sie An- und Zugehörige, sowie Vertretende um Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihres Willens. Alle, die an Ihrer Versorgung beteiligt sind, bekommen zudem Handlungs- und Rechtssicherheit.
Zusätzlich bieten wir Ihnen Beratung zum Thema Vorsorge-, Betreuungsvollmacht und Vollmacht an. Hier prüfen wir die Aktualität sowie die Richtigkeit der Vollmachten oder unterstützen Sie und Ihre An- und Zugehörigen bei der Erstellung. Dieses Angebot gilt ausschließlich für unsere Bewohnenden.
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten unserer Informationsbroschüre. (Bitte anklicken zum Herunterladen)
Fotos: Beate Welnetz-Richter
Hospiz- und Palliativwochen im Landkreis München
„§132g Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“
Vortrag mit offener Runde für Fragestellungen
Montag, den 20. Oktober 2025
13:30 Uhr
im Seniorenzentrum Unterföhring
Anmeldung erforderlich unter: empfang@sz-unterfoehring.de
oder direkt bei uns am Empfang